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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2023 - 7 B 10407/23.OVG   

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https://dejure.org/2023,21537
OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2023 - 7 B 10407/23.OVG (https://dejure.org/2023,21537)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.08.2023 - 7 B 10407/23.OVG (https://dejure.org/2023,21537)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. August 2023 - 7 B 10407/23.OVG (https://dejure.org/2023,21537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Antrag auf Erteilung einer Personenbeförderungsgenehmigung; Verzicht auf die Genehmigungsfiktion nach Fristablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beförderung; Disponibilität; Disposition; Eigeninteresse; Eintritt; Erklärung; Fiktion; Fiktionsbestimmung; Fiktionseintritt; Frist; Fristverlängerung; Gelegenheitsverkehr; Genehmigung; Genehmigungsfiktion; Interesse; Personenbeförderung; Taxi; Taxigenehmigung; ...

  • rechtsportal.de

    Beförderung; Disponibilität; Disposition; Eigeninteresse; Eintritt; Erklärung; Fiktion; Fiktionsbestimmung; Fiktionseintritt; Frist; Fristverlängerung; Gelegenheitsverkehr; Genehmigung; Genehmigungsfiktion; Interesse; Personenbeförderung; Taxi; Taxigenehmigung; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 C 26.16

    Anfechtbarkeit einer Genehmigung; Aushändigung der Genehmigungsurkunde;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2023 - 7 B 10407/23
    Sollte der Antragsteller bis zum 11. November 2022 keine vollständigen Unterlagen bei der Antragsgegnerin eingereicht haben, wäre bereits der Lauf der Dreimonatsfrist nach § 15 Abs. 1 Satz 2 PBefG zu keinem Zeitpunkt in Gang gesetzt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. November 2018 - 3 C 26.16 -, juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2020 - 13 B 1432/19

    Eintritt der Genehmigungsfunktion für Taxigenehmigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2023 - 7 B 10407/23
    13 Der Senat schließt sich der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur an, dass ein Antragsteller in seinem eigenen Interesse auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion nach § 15 Abs. 1 Satz 5 PBefG verzichten kann, da die Fiktionsbestimmung unbeschadet etwaiger an die Genehmigung anknüpfender öffentlicher Betriebspflichten ausschließlich zu seinen Gunsten geschaffen worden ist und damit grundsätzlich zu seiner Disposition steht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. April 2020 - 13 B 1432/19 -, juris Rn. 26 f. m.w.N.).
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